Europarecht
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- 10.1628/jz-2011-0020
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Mit der Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtecharta gewinnen die EU-Grundrechte an Durchschlagskraft. Der EuGH nutzt ein aktuelles Urteil zum elterlichen Sorgerecht für grundsätzliche Ausführungen zum Anwendungsbereich der Unionsgrundrechte. Daniel Thym (JZ 2011, 148) identifiziert insoweit ein neues Feingefühl des EuGH. Luxemburg erkennt kompetentielle Grenzen der Charta im Rahmen einer pluralen Grundrechtsarchitektur in Europa an.