Europarecht
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- 10.1628/jz-2011-0027
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Die Entscheidung des EuGH zur Veröffentlichung personenbezogener Daten von Subventionsempfängern stärkt nach Auffassung von Stefan Brink und Heinrich Amadeus Wolff (JZ 2011, 206) den Datenschutz auf europäischer Ebene, auch wenn das Verhältnis der Art. 7 und 8 GrCh ungeklärt ist und hinsichtlich der Verhältnismäßigkeitsprüfung offene Fragen bleiben.