Law

Mario Martini, Thomas Kienle

Facebook, die Lebenden und die Toten

Der digitale Nachlass aus telekommunikations- und datenschutzrechtlicher Sicht – zugleich Besprechung von BGH, Urteil v. 12. 7. 2018 – III ZR 183/17

Section: Review Essay
JuristenZeitung (JZ)

Volume 74 () / Issue 5, pp. 235-241 (7)
Published 27.02.2019

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Lange haben Erben, die Digitalwirtschaft und die Öffentlichkeit auf die erste höchstrichterliche Entscheidung zum digitalen Nachlass gewartet (JZ 2019, 255, in diesem Heft). Nunmehr hat der BGH die juristische »Leichenstarre« überwunden, welche die Diskussion über Jahre prägte: Er gewährt Erben Zugang zum Benutzerkonto des sozialen Netzwerks Facebook. Die Interessen und Rechte der betroffenen Kommunikationspartner haben das Nachsehen gegenüber dem Erbrecht. Das Grundsatzurteil entspricht dem Rechtsgefühl vieler Menschen. So sehr seine Wertung in den Grundzügen überzeugen mag: Die telekommunikations- sowie datenschutzrechtliche Würdigung des BGH gibt Anlass zur Kritik.
Authors/Editors

Mario Martini Geboren 1969; Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; 1999 Promotion; 2006 Habilitation; wissenschaftlicher Assistent an der Bucerius Law School, Hamburg.

Thomas Kienle Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2016 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staats-, Verwaltungs- und Europarecht der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer; Rechtsreferendariat am OLG München; 2018 Zweite Juristische Prüfung; 2023 Promotion; Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.
https://orcid.org/0000-0002-2886-1393