Henning Tappe
Festlegende Gleichheit – folgerichtige Gesetzgebung als Verfassungsgebot?
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- 10.1628/002268815X14410190248437
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Bei der Prüfung von Gleichheitsverstößen bedient sich das Bundesverfassungsgericht zunehmend einer Konkretisierung, die als Gebot der Folgerichtigkeit bezeichnet wird. Der Beitrag zeigt, dass es sich bei der Folgerichtigkeit allenfalls um eine Argumentationshilfe zur Operationalisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes handelt (normgeprägte Gleichheit), die allerdings die Gefahr birgt, methodische Fragen auf die Ebene der Verfassung zu verlagern. Auf diese Weise werden Fragen der Rechtsanwendung in unzulässiger Weise zu Fragen der Rechtsgeltung gemacht.