Katja Langenbucher
Frauenquote und Gesellschaftsrecht
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- 10.1628/002268811798143460
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Der folgende Beitrag betrifft nicht das Für und Wider einer Frauenquote in unternehmensleitenden Gremien, sondern gibt einen Überblick über gesellschaftsrechtliche Anschlussfragen, sollte es zur Kodifikation einer (starren oder flexiblen) Besetzungsquote kommen. Deren Beurteilung lässt sich ohne Klarheit über die verfassungsrechtlichen Legitimationsgrundlagen nicht seriös vornehmen (unten I.). Hierauf aufbauend wird man sich Gedanken über die Adressaten einer möglichen Regelung machen müssen. Die Qualifikation als »symbolisches Recht« einerseits oder Eingriff in gesellschaftsrechtliche Grundstrukturen andererseits hängt schließlich entscheidend von den Sanktionen ab, die sich an eine Nichterreichung freiwillig gesetzter oder gesetzlich vorgegebener Quoten knüpfen.