Claudia Schubert, Johannes Ipsen
Geldentschädigung wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts – vom Anspruch sui generis zum Schadensersatzanspruch
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- 10.1628/jz-2022-0254
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Die Geldentschädigung wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts hat im Privatrecht eine Sonderstellung. Der Anspruch ist das Ergebnis einer schöpferischen Rechtsfortbildung und wurde vom BGH bewusst außerhalb des Schadensersatzrechts verortet, um dem Vorwurf der Rechtsfortbildung contra legem zu begegnen. Allerdings bedürfen solche Rechtsfortbildungen einer Anpassung, wenn sich das normative Umfeld verändert. Die Entscheidung des VI. Zivilsenats des BGH zu den sogenannten Kohl-Protokollen hat sich hiermit nicht auseinandergesetzt. Der Beitrag arbeitet die Widersprüche zwischen den Geldentschädigungsansprüchen und den gesetzlich geregelten Entschädigungsansprüchen wegen der Verletzung besonderer Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf. Daraus ergibt sich zwar keine Verletzung der menschenrechtlichen Schutzpflichten, aber ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz.