Damian Schmidt
Geldforderungen als Gegenstand einer Aussonderung und Ersatzaussonderung
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- 10.1628/jz-2022-0165
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Geldforderungen können Gegenstand einer Aussonderung sein und damit zu einer Ersatzaussonderung führen. Nicht nur ein Forderungsinhaber, sondern auch ein Zedent, der seine Forderung auf den zwischenzeitlich insolventen Schuldner übertragen hat, kann sich unter Umständen auf ein Aussonderungsrecht stützen. In der Insolvenz eines Inkassodienstleisters oder Factoring-Unternehmens wird die Frage besonders relevant, ob und inwieweit unter einer Treuhandabrede abgetretene Forderungen von einem Treugeber ausgesondert werden können.