Thomas Groß
Grund- und menschenrechtliche Grenzen der Migrationssteuerung
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- 10.1628/jz-2019-0121
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Das Migrationsrecht ist nur sehr eingeschränkt durch völkerrechtliche Vorgaben geprägt. Während in einigen Konstellationen Bleiberechte aus menschenrechtlichen Verpflichtungen abgeleitet werden können, ist eine Pflicht zur Gewährung eines Einreiserechtes nur in sehr wenigen Fällen anerkannt worden.