Markus Ludwigs
Grundrechtsberechtigung ausländischer Rechtssubjekte
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- 10.1628/002268813X13600564091078
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Die Grundrechtsberechtigung ausländischer Rechtssubjekte zählt zu den immer wiederkehrenden Kernfragen des deutschen Staatsrechts. Einen Meilenstein in der Diskussion stellt der Cassina-Beschluss des BVerfG vom 19. Juli 2011 dar. Dort entschied das Gericht erstmalig, dass sich im Anwendungsbereich des Unionsrechts auch juristische Personen aus anderen Mitgliedstaaten der EU auf nationale Grundrechte berufen können. Die in Art. 19 Abs. 3 GG vorgesehene Beschränkung auf inländische juristische Personen wird insoweit zurückgedrängt.