Anika Klafki
Grundrechtsschutz im Hochschulzulassungsrecht
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- 10.1628/jz-2018-0125
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Das Bundesverfassungsgericht (JZ 2018, 560, in diesem Heft) hat im Dezember 2017 das Hochschulzulassungsrecht für das Medizinstudium als verfassungswidrig gebrandmarkt. Die Normen zur Bewerberauswahl für bundesweit zulassungsbeschränkte Studienfächer müssen daher auf allen Regelungsebenen verändert werden. Das Urteil schürt aber auch Zweifel an der Legalität der Zulassungspraxis im Hinblick auf örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. Der folgende Beitrag verdeutlicht den weitreichenden Anpassungsbedarf im Hochschulzulassungsrecht.