Law
Der Schutz tatsächlich oder vermeintlich unterlegener Vertragspartner durch Transparenz prägt heute nicht nur die AGB-Kontrolle, sondern weite Bereiche des Zivilrechts. Das gilt insbesondere für das BGB-Verbraucherschutzrecht, das Privaten bei bestimmten Geschäften Informationspflichten gegenüber ihrem Vertragspartner auferlegt. Weil solche Pflichterklärungen damit stets im Kontext eines Rechtsgeschäfts stehen, stellt sich die Frage nach ihrem rechtsgeschäftlichen Gehalt.