Christian Gomille
Informationshaftung von Influencern
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- 10.1628/jz-2024-0121
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Influencer unterhalten zu ihren Followern und sonstigen Anhängern eine erst durch die Vernetzung über Social-Media- Plattformen möglich gewordene Form der Sozialbeziehung. Diese Sozialbeziehung ist jedenfalls seitens eines erheblichen Teils der Anhänger durch das Entgegenbringen beachtlichen Vertrauens geprägt, welches der Influencer seinerseits gerne in Anspruch nimmt. Dabei kommt es durchaus vor, dass ein Follower oder sonstiger Anhänger aufgrund einer von einem Influencer verbreiteten Information eine verlustbringende Vermögensdisposition trifft. Für diese Fälle stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen das im Rahmen dieser parasozialen Beziehung entgegengebrachte Vertrauen rechtlich derart schutzwürdig ist, dass eine Inanspruchnahme des Influencers nach den Grundsätzen über die Informationshaftung sachgerecht ist.