Sebastian Hitzel
(K)eine Rückkehr zur Selbstvornahme nach Abschließung der Forderungsrechtsverletzung?
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- 10.1628/jz-2025-0043
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Kann ein Gläubiger nach verlangtem »kleinem« Schadensersatz statt der Leistung beziehungsweise nach erklärter Minderung noch einen Kostenvorschuss für die Selbstvornahme geltend machen? Der Beitrag zeigt auf, dass zwar eine Kombination von Gewährleistungsrechten, wie sie die Rechtsprechung für möglich hält, über die Grenzen der bürgerlich-rechtlichen Haftungssysteme hinaus nicht in Betracht kommt, der Gläubiger sich aber durch den Widerruf des voreiligen Schadensersatzverlangens beziehungsweise der voreiligen Rücktritts- oder Minderungserklärung die Option der Selbstvollstreckung des Nacherfüllungsanspruchs wieder eröffnen kann.