Herbert Woopen
Kollektiver Rechtsschutz – Chancen der Umsetzung
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- 10.1628/jz-2021-0203
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Das europäische Recht hat in der Vergangenheit des Öfteren Standards hervorgebracht, die nicht zuletzt aufgrund der Attraktivität Europas als Absatzmarkt weit über Europas Territorium hinaus Wirkung entfaltet haben. Genannt sei neben zahlreichen technischen Standards nur die Datenschutzgrundverordnung. Dass sich die Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen in diese Erfolgsgeschichte einreiht, ist kaum anzunehmen. In den kurz vor Ende der Juncker-Kommission produzierten – misslungenen – Entwurf mussten im Gesetzgebungsverfahren mühevoll Verbesserungen eingearbeitet werden. Daraus konnte aber keine überzeugende Basis für eine innovative europäische Lösung mehr werden. Diese gilt es jetzt zu entwickeln, wozu die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht noch etwas Luft gibt.