Ulrich Eisenberg
Kriterien der Eröffnung des strafprozessualen Hauptverfahrens
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- 10.1628/002268811796366906
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Der Beitrag befasst sich mit beweisrechtlichen sowie außerbeweisrechtlichen Kriterien der Eröffnung des Hauptverfahrens im Strafprozess. Zu beiden Bereichen wird exemplarisch je ein Strafverfahren aus drei unterschiedlichen Deliktsbereichen erörtert. Ziel des Beitrags ist eine Abklärung, inwieweit außerbeweisrechtliche Kriterien eine unzulässige Überhöhung der Eröffnungsbereitschaft veranlassen.