Ralf Peter Anders
Kritik der nachträglichen Therapieunterbringung
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- 10.1628/jz-2012-0003
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Der aktuell in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Entwurf der Bundesregierung für ein »Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung« ist nach Auffassung der Mehrheit der Bundesländer unvollständig und um die sogenannte nachträgliche Therapieunterbringung zu ergänzen. Ein solches Vorhaben der nachträglichen Bestrafung von Gefährlichkeit wäre nicht nur immensen verfassungs- und konventionsrechtlichen Bedenken ausgesetzt; es begründete zudem die Gefahr einer psychopathologischen Entgrenzung des Strafrechts.