Dominik Skauradszun
Kryptowerte im Bürgerlichen Recht
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- 10.1628/acp-2021-0016
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Das Thema der Kryptowerte im Bürgerlichen Recht, also jenen Vermögenswerten, die nur elektronisch bestehen und gehandelt werden, hat auf legislativer Ebene jüngst enorm an Fahrt aufgenommen. Auf europäischer Ebene wurden durch die 5. EU-Geldwäscherichtlinie vom Mai 2018 erstmals die virtuellen Währungen und diejenigen Dienstleistungen definiert, die mit den virtuellen Währungen im Zusammenhang stehen. Der deutsche Gesetzgeber setzte diesen EU-Rechtsakt am 12.12.2019 in nationales Recht um und erweiterte das Kreditwesengesetz mit Wirkung zum 01.01.2020 dergestalt, dass das KWG nun erstmals Definitionen zu »Kryptowerten« und dem »Kryptoverwahrgeschäft« enthält.