Jannis Lennartz
Kunstfreiheit und nachschaffende KI
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- 10.1628/jz-2024-0288
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Mit künstlicher Intelligenz lassen sich auf Knopfdruck Text-, Bild-, Ton- und Videoinhalte erzeugen. Wann handelt es sich dabei um Kunst im Sinne der Kunstfreiheit? Der Beitrag macht hierfür vor dem Hintergrund des materialen Kunstbegriffs einen Vorschlag, der auf die Merkmale Formwille und Prozesskontrolle abstellt: Sie machen aus einem Verwender einen Künstler. Die so ermöglichte Unterscheidung von KI-Kunst/Nicht-Kunst ist von erheblicher Bedeutung bei der verfassungsrechtlichen Ausbalancierung mit dem geistigen Eigentum und den Persönlichkeitsrechten Dritter. Denn Kunst darf viel. Wie viel, ist bei KI-Kunst eine besondere juristische Herausforderung. Denn sie verschiebt das Verhältnis von Reproduktion und Imitation zum einen, von Fiktionalität und Realismus zum anderen.