Martin Nettesheim
»Leben in Würde«: Art. 1 Abs. 1 GG als Grundrecht hinter den Grundrechten
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- 10.1628/jz-2019-0001
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Der Streit um das Verständnis von Art. 1 Abs. 1 GG ist nur vorübergehend abgeebbt. Technische Entwicklungen werden uns zur Beschäftigung mit der Frage zwingen, worin wir die Würde des Menschen sehen. Dem Beitrag liegt die These zugrunde, dass Art. 1 Abs. 1 GG nicht eine im Wesen des Menschlichen angelegte besondere Qualität schützt. Die Bestimmung schützt vielmehr ein »LebeninWürde".Inder Ordnung des Grundgesetzes bildet dessen Kennzeichen ein gehaltvoller Begriff von Autonomie.