LG Frankfurt am Main, Urteil v. 16. 11. 2017 – 2–24 O 37/17. (Leitsatz d. Redaktion.)
[Bürgerliches Recht. Internationales Privatrecht]
Section: Entscheidungen: Bürgerliches Recht. Internationales Privatrecht
Volume 73 (2018) /
Issue 3,
pp. 153-156
(4)
Published 05.07.2018
Published in German.
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- 10.1628/002268818X15156693347663
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Das LG Frankfurt weist die Klage eines israelischen Staatsange-hörigen ab, dessen Flugbuchung durch die beklagte Fluggesellschaft storniert worden ist, da ihr ein kuwaitisches Gesetz den Vertragsschluss mit israelischen Staatsangehörigen verbiete. Oliver Mörsdorf (JZ 2018, 156) erörtert die Frage der Heranziehung ausländischer Eingriffsnormen neben dem zur Anwendung berufenen nationalen Recht bei Fällen mit Auslandsbezug und kritisiert die Entscheidung, die – unter anderem – Art. 9 Rom I-VO unerwähnt gelassen, das Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung verkannt und zudem bei der Annahme rechtlicher Unmöglichkeit nicht berücksichtigt habe, dass das beklagte Unternehmen zu 100% dem kuwaitischen Staat gehört.