Herbert Zech
Life Sciences and Intellectual Property: Technology Law Put to the Test
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- 10.1628/186723715X14345437231526
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Life sciences have developed into one of the leading areas of technology. Being highly innovative and needing huge capital investments, the life sciences industry is heavily dependent on intellectual property rights. However, the function of intellectual property law has to be seen in connection with other areas of law like regulatory and liability law. The life sciences are a typical area of modern technology, challenging the law not only to foster innovation and facilitate technology transfer but also to insure safety and allocate risks. Interestingly, the traditional distribution of legal functions has become blurred in the area of life sciences: Regulatory law provides an incentive for developmental activities like clinical tests while patent law is increasingly used to discourage unwanted activities. Die Life Sciences und ihre industrielle Anwendung haben sich zu einem der führenden Technikbereiche entwickelt. Dieser Technikbereich weist eine hohe Innovationsrate und einen großen Investitionsbedarf auf, weshalb er auf geistiges Eigentum besonders angewiesen ist. Das Recht des geistigen Eigentums entfaltet dabei seine Regelungswirkung im Zusammenspiel mit anderen Rechtsgebieten, insbesondere mit dem regulatorischen Recht (Sicherheitsrecht) und dem Haftungsrecht. Im Life Sciences-Bereich ist es in besonderem Maße erforderlich, dass das Recht nicht nur Innovationsanreize setzt und Technologietransfer ermöglicht, sondern auch die Sicherheit bei der Technikanwendung gewährleistet und verbleibende Risiken verteilt. Die traditionelle Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Rechtgebieten wird dabei jedoch zunehmend verwischt: Zulassungsrecht als klassisches Sicherheitsrecht dient auch der Schaffung von Anreizen für Entwicklungsaktivitäten wie klinische Studien während das Patentrecht zunehmend auch dazu herangezogen wird, von unerwünschten Aktivitäten abzuschrecken. Der Beitrag versucht zu zeigen, inwiefern geistiges Eigentum als Teil des Technikrechts begriffen werden kann und wie die Life Sciences einen derjenigen Technikbereiche darstellen, der für das rechtliche Eingreifen in Technikentwicklung und -anwendung neue Herausforderungen bereithält. Life Sciences werden dabei als Einsatz und Behandlung von Lebewesen verstanden, wobei der Begriff »Sciences« entgegen dem ursprünglichen Wortsinn eher als Anwendung von Wissenschaft (Technologie) zu verstehen ist, der Einsatz von Lebewesen als Biotechnologie und die Behandlung von Lebewesen als Zusammenfassung von Medizin, Tiermedizin und Pflanzenschutz. Damit sind wirtschaftlich insbesondere die Bereiche Medizin, Pharma und Pflanzen umfasst. Technikrecht wird als techniksteuerndes Recht verstanden, das zugleich auf technische Innovationen reagieren muss. Es weist vier grundlegende Regelungszwecke auf: Innovationsförderung (geistiges Eigentum), Technologietransfer (Vertragsrecht), Risikominimierung (Sicherheitsrecht) und Risikoverteilung (Haftungsrecht). Eine besondere Forschungsaufgabe des Technikrechts ist es dabei, gerade die Querbezüge zwischen diesen einzelnen Bereichen zu untersuchen.
David B. Adler: US-discovery und deutscher Patentverletzungsprozess
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