Markus Scheffer
Machtkonzentration im Präsidialrat - ein Fall für den Gesetzgeber?
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- 10.1628/jz-2024-0217
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Der Präsidialrat zählt zu den Richtervertretungen. Ihm obliegt es, bei der Ernennung von Richtern durch die Ministerialverwaltung mitzuwirken und dabei die Eigensicht der Richterschaft hinsichtlich der persönlichen und fachlichen Eignung eines Kandidaten zur Geltung zu bringen. Wie verträgt es sich mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe, wenn Präsidenten, welche zuvor die Personalentscheidung des Dienstherrn an maßgebender Stelle durch Dienstzeugnisse mitgesteuert haben, im Präsidialrat den Vorsitz einnehmen? Muss befürchtet werden, dass der Präsidialrat lediglich Akklamationsorgan der Präsidenten ist? Dieser Frage geht der Beitrag für Beförderungen auf Länderebene nach und unterbreitet am Ende einen Lösungsvorschlag.