Ulrich Jan Schröder
Managergehälter als Gegenstand europäischer und staatlicher Regulierung
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- 10.1628/002268816X14594188533439
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Die erfolgsabhängigen Bonus-Zahlungen an Investmentbanker wurden als ein Grund für die Bankenkrise identifiziert. Deswegen hat der europäische Gesetzgeber mit der Eigenkapitalrichtlinie 2013/36/EU einen prozentualen Höchstsatz für eine variable Vergütung im Verhältnis zum Fixgehalt festgesetzt. Das deutsche Recht kennt bereits seit längerem Regelungen für die variable Vergütung von Vorständen und Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften. Das Unionsrecht geht noch darüber hinaus. Das Vereinigte Königreich hat eine Klage gegen die Regelung zurückgenommen, nachdem Generalanwalt Jääskinen in seinen Schlussanträgen deren Abweisung empfohlen hatte. In diesem Beitrag werden insbesondere die grundrechtlichen Grenzen einer derartigen Vergütungsregelung behandelt.