Andrea Kießling
Masernimpfpflicht für Kita-Kinder
Section: Anmerkung: Verfassungsrecht
Volume 77 (2022) /
Issue 18,
pp. 896-898
(3)
Published 09.09.2022
Published in German.
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- 10.1628/jz-2022-0295
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Das BVerfG hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes, nach denen Kinder, die in bestimmten Einrichtungen – insbesondere Kindertagesstätten – betreut werden, einen Immunschutz gegen Masern nachweisen müssen, zurückgewiesen. Andrea Kießling kritisiert – neben anderen Unschärfen in der Begründung -, dass das Gericht mit einem Satz die Angemessenheit der damit faktisch zugleich bewirkten Pflicht zur Impfung gegen Mumps und Röteln bejaht: Ob es für diese faktische Impfpflicht einen legitimen Zweck gibt, prüft das Gericht nicht.