Herbert Zech
Materielle und immaterielle Güter - Die Güterzuweisungsfunktion des Privatrechts
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Die Zuordnung bzw. Zuweisung von Gütern durch Ausschließlichkeitsrechte ist eine zentrale Funktion des Privatrechts. Während das BGB die absolut-rechtliche Zuordnung von Sachen regelt, finden sich entsprechende Regelungen für unkörperliche Güter vor allem im Immaterialgüterrecht. Dabei lassen sich Gemeinsamkeiten entdecken. Aus rechtspolitischer Sicht ist vor allem die Frage der Rechtfertigung von Bedeutung. Der Artikel versucht, über das Sachenrecht hinausgehende allgemeine Grundsätze der rechtlichen Zuordnung von Gütern herauszuarbeiten.