Beate Gsell
Mieterschutz als Bestandsmieterschutz und Segmentierung der Mietmärkte in Alt- und Neumieten - Korrekturbedarf de lege lata und de lege ferenda
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- 10.1628/jz-2024-0206
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Der Mieterschutz des BGB ist primär als Schutz des Bestandsmieters konzipiert. Auf angespannten Wohnungsmärkten geht damit eine deutliche Segmentierung in Alt- und Neumietverträge mit unter Umständen stark divergierenden Miethöhen einher. Der Beitrag plädiert dafür, der gesetzlichen Konzeption de lege lata und insbesondere bei Zahlungsrückständen des Mieters im Wege der systematisch-teleologischen Auslegung der mietrechtlichen Vorschriften stärker Rechnung zu tragen. De lege ferenda sollte über Alternativen zum geltenden System der örtlichen Vergleichsmiete und über eine Preisregulierung nachgedacht werden, die für Alt- und Neumieten gleichermaßen gilt.