Thomas Lobinger
Mietminderung und § 814 BGB
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- 10.1628/jz-2022-0197
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Infolge der Ipso-iure-Minderung der Mietschuld bei Mängeln der Mietsache kommt es häufig zu Überzahlungen der Miete, sofern Mängel vorliegen. Der Beitrag untersucht die kontrovers diskutierte Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Rückforderung entsprechender Überzahlungen an § 814 BGB scheitern kann, falls der Mieter trotz Kenntnis der Mängel und der damit einhergehenden Minderungsfolge gezahlt hatte. Dabei steht die ratio legis von § 814 Fall 1 BGB im Zentrum des Interesses.