Ingeborg Puppe
Morde anderswo, aber nicht mehr bei uns
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- 10.1628/jz-2023-0113
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Über den Fall des Krankenpflegers N.H., der in Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst mindestens 87 Patienten getötet hatte, ist (selbstverständlich) bundesweit in allen Medien berichtet worden. Weniger Aufsehen hat das Folgeverfahren erregt, an dessen Ende das OLG Oldenburg die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Vorgesetzte des Krankenpflegers bestätigt hat, die – trotz des Wissens um die Taten des N.H. (so die Annahme des OLG sowie zuvor des LG Oldenburg) – diesem ein positives Arbeitszeugnis ausgestellt haben, mit dem er sich bei der Klinik in Delmenhorst beworben hat. Ingeborg Puppe widerspricht den zentralen Aspekten der Begründung, auf die das OLG seine Entscheidung stützt.