Robert Freitag
Neues zu Verwahrentgelten im Girogeschäft
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- 10.1628/jz-2022-0037
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Erstmals im Jahr 2014 hat die EZB Negativzinsen im Einlagengeschäft mit den Geschäftsbanken erhoben. Die Frage der Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit der Einführung derartiger Verwahrentgelte bewegt die breite Öffentlichkeit, seit die Kreditwirtschaft versucht, diese Kosten insbesondere (aber nicht nur) im Girogeschäft an die Endkunden weiterzugeben. Das LG Tübingen hat bereits 2018 die im Wege der Zinsanpassung erfolgte Absenkung des ursprünglichen Guthabenszinses in den negativen Bereich für unwirksam erklärt. Nunmehr geben zwei aktuelle und gegenläufige instanzgerichtliche Urteile aus Leipzig und Berlin zu in den Produktbedingungen für Girokonten enthaltenen Vereinbarungen von Verwahrentgelten im Neu- und im Bestandsgeschäft Anlass zur erneuten Befassung mit der Thematik.