Thomas F. Cotter
On the Economics of Injunctions in Patent Cases
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- 10.1628/zge-2019-0020
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Aus ökonomischer Perspektive besteht der wesentliche Vorteil von patentrechtlichen Unterlassungsansprüchen in der Vermeidung von Bewertungsfehler und der Reduktion von Gerichtskosten. Den wesentlichen Nachteil wiederum stellen Fortschrittshemmnisse dar. Hieraus ergibt sich, dass Unterlassungsansprüche im Idealfall nur dann gewährt werden, wenn die Summe der zu erwartenden Bewertungs- und Gerichtskosten die Summe der Kosten ausgelöst durch Fortschrittshemmnisse übersteigt. Zwar scheint es nicht möglich, derartige Kosten zu quantifizieren und somit vergleichbar zu machen. Jedoch können Gerichte mit zwei vereinfachenden Annahmen im Rahmen einer Abwägung zumindest eine auf Sachkenntnis gestütze, wohl begründete Vermutung anstellen und entsprechend urteilen. Ist eine Abwägung aufgrund von Ungewissheiten undurchführbar, erscheint es am sinnvollsten, dem Kläger einen, auf eine angemessene Zeit befristeten, Unterlassungsanspruch zuzugestehen und dem Beklagten so die Möglichkeit zu geben, nach Handlungsalternativen zu suchen. Die Schattenseiten dieses Ansatzes sind die Steigerung der Gerichtskosten, das Risiko gerichtlicher Fehlentscheidungen und die Begünstigung von Rechtsunsicherheit. Dieser Kehrseite kann jedoch dadurch beigekommen werden, dass der Beklagte insofern beweisbelastet ist, als vorgebracht werden muss, dass die Wahrscheinlichkeit von Fortschrittshemmnissen im konkreten Fall beträchtlich ist.