Hanjo Hamann
Open Access als Rechtsbegriff?
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- 10.1628/jz-2025-0106
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»Die Rechtssprache ist [D]eutsch«, heißt es. Dabei lassen sich internationale Sachverhalte kaum von internationalen Schlagworten trennen. Etwa »Open Access«: Längst kein urheberrechtlicher Spezialbegriff mehr, sondern feste Größe im deutschen Hochschulrecht. Was aber bedeutet dieses unverändert in die deutsche Rechtssprache übernommene Lehnwort? Der Beitrag sichtet erstmals alle gesetzlichen Verwendungen und vergleicht deren Legaldefinitionen. Es zeigt sich, dass das politische Schlagwort noch nicht konsistent verrechtlicht wurde, obwohl die Wissenschaft mit der sogenannten Berliner Erklärung längst einen konsensfähigen und urheberrechtlich nachvollziehbaren Gebrauch etabliert hat. Wer ihn ernst nimmt, kann über begriffliche Einzelheiten hinaus zu den spannenden normativen Fragen gelangen - etwa zum Stellenwert des urheberrechtlichen Bearbeitungsrechts in Zeiten Künstlicher Intelligenz.