Thomas Hoeren
Panoramaaufnahmen mittels Drohne
Section: Anmerkung: Privatrecht. Urheberrecht
Volume 79 (2024) /
Issue 23,
pp. 1098-1099
(2)
Published 28.11.2024
Published in German.
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- 10.1628/jz-2024-0339
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Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht der Panoramafreiheit unterfallen. Thomas Hoeren nimmt die Entscheidung, die für die amtliche Sammlung (BGHZ) vorgesehen ist, pointiert in Blick und begrüßt das »klassische Urteil in bester Urheberrechtsdogmatik« auch deshalb, weil es ein »gutes Zeichen für einen verbesserten Dialog zwischen Rechtsprechung und Literatur« und »wichtiger Ansporn für junge Forscher« sei.