Eberhard Ortland
Pastiche im europäischen Sprachgebrauch und im Urheberrecht
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- 10.1628/zge-2022-0003
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Der Pastiche-Begriff in der neuen Schrankenbestimmung von § 51a UrhG sowie in § 5 I UrhDaG ist als unionsrechtlicher Begriff aus Art. 5 III lit. k InfoSoc-RL im gesamten Gebiet der Union einheitlich auszulegen. Dabei ist die Bedeutung und Tragweite dieses Begriffs nach ständiger Rechtsprechung des EuGH entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang er verwendet wird und welche Ziele mit der Richtlinie verfolgt werden. Auf der Grundlage einer Erhebung des Sprachgebrauchs in siebzehn europäischen Sprachen und abgestützt durch die einschlägigen teleologischen und systematischen Gesichtspunkte des Unionsrechts entwickelt der Beitrag einen Vorschlag zur vielfach als unklar angesehenen Auslegung des Pastiche-Begriffs.