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- 10.1628/jz-2023-0025
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Die Europäische Rechtsgemeinschaft gilt insgesamt als große Errungenschaft, wird im Einzelnen aber immer wieder kritisiert. Nachfolgend sollen Probleme angesprochen und Lösungsansätze erörtert werden. Zur Sicherung der besseren Akzeptanz des europäischen Rechts werden insbesondere institutionelle Reformen – Ersetzung der Fachministerräte durch einen einheitlichen Europaministerrat sowie eine Beteiligung der obersten nationalen Gerichte an EuGH-Verfahren – vorgeschlagen.