Christian Kersting, Jannik Otto
Plattformverbote im Onlinevertrieb
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- 10.1628/jz-2018-0078
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In der Coty-Entscheidung war der EuGH (JZ 2018, 468, in diesem Heft ) mit der Beurteilung der kartellrechtlichen Zulässigkeit eines pauschalen Plattformverbots in einem selektiven Vertriebssystem, das dem Schutz des Luxusimages von Kosmetikprodukten dient, befasst. Der Gerichtshof bejahte eine Vereinbarkeit mit dem Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV und hält auch eine Freistellung nach der Vertikal-GVO für möglich, da keine Kernbeschränkung vorliege. Dieser Beitrag ordnet das Urteil kritisch ein und widmet sich darüber hinaus den vom Gerichtshof offen gelassenen Fragen, namentlich der Zulässigkeit von selektiven Vertriebssystemen zum Schutz des Produktimages bei schlichten Markenprodukten anhand der sogenannten Metro-Kriterien.