Jan-Luca Helbig
Postmortale Genugtuung?
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- 10.1628/jz-2023-0249
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Das Schmerzensgeld hat Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion. Doch kann die Genugtuungsfunktion noch zum Tragen kommen, wenn der Schädiger nicht mehr lebt? Während Rechtsprechung und Literatur lebhaft darüber streiten, ob die Genugtuungsfunktion zur aktiven Unvererblichkeit von Entschädigungsansprüchen führt, fristet deren passive Vererblichkeit im wissenschaftlichen Diskurs ein Schattendasein. Dabei verspricht der Perspektivwechsel aufschlussreiche Erkenntnisse. Auf dem Spiel steht schließlich die Frage, ob der Genugtuung ein höchstpersönliches Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem innewohnt oder ihr sogar Strafcharakter zukommt, der beim Tod des Schädigers entfallen muss und zu einer Verringerung der Erbenhaftung führt. Beides ist abzulehnen.