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Cover of: Property Rights to Personal Data? – An Exploration of Commercial Data Law
Christian Berger

Property Rights to Personal Data? – An Exploration of Commercial Data Law

Section: Ownership and Trade in Personal Data
Volume 9 (2017) / Issue 3, pp. 340-355 (16)
Published 09.07.2018
DOI 10.1628/186723717X15069451170919
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  • Open Access
    CC BY-SA 4.0
  • 10.1628/186723717X15069451170919
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Summary
Für ein an privatrechtlichen Strukturdenken orientiertes Datenwirtschaftsrecht lassen sich derzeit nur erste Ansätze erkennen (I.). Datenrecht ist ein genuin öffentlich-rechtlicher Regulierungsgegenstand. Allerdings rückt zunehmend die Selbstbestimmung der Datensubjekte in den Mittelpunkt, die es diskussionswürdig erscheinen lässt, den Datenschutz einem vertraglichen Steuerungsmodell zu unterwerfen (»Vertrag statt Verbot«) (II.1–2). Datenschutzrecht kommt dabei die Rolle eines Rahmenrechts zu. Entsprechende Entwicklungen haben durchaus Vorbilder, insbesondere im Marken und Urheberrecht, und münden in die Frage nach Vermögensrechten an Daten (II.3). Daten sind unter engen Voraussetzungen als Schutzgegenstand und Gegenstand von Immaterialgüterrechten anerkannt (III.1–2), können allerdings nur mit Abstrichen Gegenstand absoluter Eigentumsrechte sein, zumal sich kaum zu entwirrende Fragen der Zuordnungskriterien und des Bezugs zu Eigentum am Datenträger stellen (III.3). Im Mittelpunkt des privatrechtlichen Datenwirtschaftsrechts steht daher das Datenvertragsrecht, das Parallelen zum Urhebervertragsrecht aufweist (IV.). Als Paradigma des Zusammenspiels von Datenschutzrecht und Datenvertragsrecht stehen personenbezogene Daten, die als Zahlungsmittel fungieren. Das datenschutzrechtliche Widerrufsrecht bewirkt, dass Ansprüche auf personenbezogene Daten als unvollkommene Verbindlichkeiten (Naturalobligationen) zu qualifizieren sind. Die Widerruflichkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung steht echten Vermögensrechten an personenbezogenen Daten entgegen (VI.).