Astrid Stadler, Beate Gsell, Caroline Meller-Hannich
Prozessfinanzierung in Deutschland vor dem Hintergrund europäischer Regelungsinitiativen
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- 10.1628/jz-2023-0319
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Das am 13. Oktober 2023 in Kraft getretene Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz begrenzt die Drittfinanzierung von Verbandsklagen strikt dahin, dass Erfolgsprämien maximal 10% betragen dürfen, obwohl deutlich höhere Prämien üblich sind. Zudem wird eine weitgehende Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung angeordnet. Ein europäischer Richtlinienvorschlag zur Regelung der Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten durch Dritte sieht darüber hinaus eine strenge Branchenregulierung vor, vergleichbar der Banken- und Versicherungsaufsicht, sowie eine intensive Inhaltskontrolle von Finanzierungsvereinbarungen. Sowohl die nationalen Regeln als auch der europäische Vorschlag begrenzen die sich in Deutschland wie andernorts in Europa erst entwickelnde Drittfinanzierung unangemessen und erschweren dadurch empfindlich den Zugang zum Recht.