Frederick Rieländer
»Quasi-Prozessführungsverbote« im europäischen Zivilprozessrecht
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- 10.1628/jz-2023-0298
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Unter Fortführung seiner Rechtsprechung zu anti-suit injunctions hat der EuGH entschieden, dass Entscheidungen, die sich insofern als »Quasi-Prozessführungsverbote« bezeichnen ließen, als sie einer Partei mittelbar, insbesondere durch die Verpflichtung zum Schadensersatz, von der Fortführung eines bei einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats anhängigen Rechtsstreits abhalten könnten, mit dem vom Leitprinzip des gegenseitigen Vertrauens geprägten europäischen Zivilprozessrecht unvereinbar seien. Der Beitrag erläutert die im Zuständigkeits- und Anerkennungssystem der (alten) Brüssel I-VO wurzelnden Prämissen der Entscheidung und erörtert, mit welchen Maßgaben eine Schadensersatzhaftung wegen Missachtung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen im Anwendungsbereich der (neuen) Brüssel Ia-VO infolge der Positionierung des EuGH statthaft sein dürfte.