Christian Burkiczak
Reaktive und passive Gesetzgebung - Was folgt aus einer (partiellen) Untätigkeit des Änderungsgesetzgebers?
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- 10.1628/jz-2024-0163
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Der Gesetzgeber hat verschiedene Möglichkeiten, auf - insbesondere höchstrichterliche - Rechtsprechung zu reagieren. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Folgen es für die entstehungsgeschichtliche Auslegung einer Norm hat, wenn der Gesetzgeber auf eine bestimmte Normauslegung durch die rechtsprechende Gewalt nicht, nur partiell, vollständig positivierend, korrigierend oder »klarstellend« reagiert.