Nora Markard, Anuscheh Farahat
Recht an der Grenze: Flüchtlingssteuerung und Schutzkooperation in Europa
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- 10.1628/002268817X15085100919331
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Der EuGH hat in seinen Entscheidungen der Rechtssachen Jafari (= JZ 2017, 1102, in diesem Heft), A.S. und Slowakei und Ungarn ./. Rat (= JZ 2017, 1107, in diesem Heft) klargestellt, dass es im Dublin-System keinen Ausnahmezustand gibt, und die verpflichtende Umverteilung von Flüchtlingen aus den Grenzstaaten Italien und Griechenland für rechtmäßig erklärt. Dabei hat er auch der Rede vom Rechtsbruch durch die »Grenzöffnung« 2015 ebenso wie Obergrenzen eine Absage erteilt. Damit liegt der Ball wieder im Feld der Mitgliedstaaten, die nun gemeinsam faire Lösungen finden müssen.