Law

Kai-Oliver Knops

Recht und Pflicht zur Vorlage an den EuGH – am Beispiel des Bürgenwiderrufs

Zugleich Besprechung von BGH, Urteil v. 22. 9. 2020 – XI ZR 219/19

Section: Review Essays
JuristenZeitung (JZ)

Volume 76 () / Issue 6, pp. 299-307 (9)
Published 15.03.2021

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Aus Art. 267 AEUV folgt für die mitgliedstaatlichen Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zur Vorlage an den EuGH, wenn noch nicht geklärte Fragen der Auslegung des Unionsrechts zu beantworten sind. Den dazu entwickelten Vorgaben des EuGH hat der XI. Zivilsenat des BGH in seiner ein Widerrufsrecht für Bürgschaftsverträge verneinenden Entscheidung (JZ 2021, 317, in diesem Heft) nicht entsprochen. Er konnte schon nicht – wie notwendig – Gewissheit in dieser Frage aus Sicht der Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten darlegen. Die Verbraucherrechte-RiL spricht eher dafür, dass auch für Bürgschaftsverträge ein Widerrufsrecht besteht. Verbindlich entscheiden darüber kann nur der EuGH.
Authors/Editors

Kai-Oliver Knops Geboren 1966; Studium der Rechtswissenschaften in Trier, Köln und Heidelberg; 1999 Promotion; 2007 Habilitation; Professor für Zivil- und Wirtschaftsrecht, insbes. Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht, an der Universität Hamburg.