Markus Ogorek
Rechtsschutz bei nachrichtendienstlicher Individualüberwachung gemäß § 3 G 10
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- 10.1628/jz-2023-0013
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Die auf § 3 G 10 gestützte nachrichtendienstliche Überwachung von Telekommunikation, Brief- und Postverkehr ist für den Betroffenen mit schwerwiegenden Grundrechtseingriffen verbunden. Der Beitrag widmet sich der Frage, welche prozessualen Möglichkeiten bestehen, um eine derartige Individualüberwachung im Nachhinein einer effektiven und umfassenden gerichtlichen Kontrolle zuzuführen. In diesem Zusammenhang wird aufgezeigt, dass die in § 10 G 10 geregelte Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nicht als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, sondern als verwaltungsinterne Weisung.