Cover of: Rights in Data - Industry 4.0 and the IP Rights of the Future
Maximilian Becker

Rights in Data - Industry 4.0 and the IP Rights of the Future

Section: Introduction
Volume 9 (2017) / Issue 3, pp. 253-265 (13)
Published 09.07.2018
DOI 10.1628/186723717X15069451170847
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Summary
Das Rechtsgebiet »Datenrecht« umfasst neben dem Personendatenschutz das sog. Datenwirtschaftsrecht. Der vorliegende Beitrag umreist den patchworkartigen Schutz nicht-personenbezogener Daten in Deutschland, die Eckpfeiler der Diskussion um ein mögliches IP-Recht an Daten und die jüngeren gesetzlichen Entwicklungen in diesem Bereich. Wichtige Grundsatzprobleme der Verrechtlichung von Daten liegen neben der Abwägung des Bedarfs nach einem neuen Schutzrecht vor allem in der Bestimmung geeigneter Schutzschwellen und der Zuweisung eines solchen IP-Rechts - es gibt viele Anwendungsfelder, in denen mehrere Parteien als Berechtigte in Betracht kommen. Dies dürfte ein Grund dafür sein, dass in jüngerer Zeit verstärkt über »access rights« diskutiert wird, die anstelle oder in Ergänzung von vollwertigen IP-Rechten eingeführt und mehreren Berechtigten parallel eingeräumt werden könnten. Der bei alldem bestehende Vorbehalt des Personendatenschutzes wiederum wird von der deutschen Rechtsprechung durch eine ergänzende Anwendung des AGB-Rechts auf Datenschutzerklärungen verschärft, was den Handel mit Personendaten de lege lata hemmt. Zu diesem Themenfeld fand am 9.2.2017 im Landgericht Düsseldorf eine gemeinsam vom Justizministerium NRW und dem Institut für Medien- und Kommunikationsrecht (IMKR) der Universität Siegen organisierte Tagung mit dem Titel »Rechte an Daten- Industrie 4.0 und die IP-Rechte der Zukunft« statt. Wie die Tagung ist auch das vorliegende Tagungsheft interdisziplinär ausgerichtet und bietet neben den juristischen Beiträgen Einblicke in die Technik hinter Big Data, Industrie 4.0 und Künstlicher Intelligenz sowie einen Blick auf die Rechtslage in den USA. Über die wissenschaftlichen Beiträge der Tagung hinaus enthält es Aufsätze weiterer namhafter Immaterialgüterrechtler zum Datenrecht. Im Mittelpunkt steht die obige Frage, ob Bedarf für neuartige Rechte an Daten mit und/oder ohne Personenbezug besteht. Eine besonders meinungsorientierte Rubrik stellen insofern die persönlichen Stellungnahmen am Schluss des Heftes dar.