Ino Augsberg, Kai Engelbrecht
Staatlicher Gebrauch religiöser Symbole im Licht der Europäischen Menschenrechtskonvention Zur Entscheidung des EGMR vom 3. 11. 2009 in der Rechtssache Lautsi
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- 10.1628/jz-2010-0076
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In seiner Entscheidung beschäftigt sich der EGMR erstmals mit der aus dem nationalen Kontext bereits bekannten Konstellation eines aufgrund gesetzlicher Anordnung in Klassenzimmern staatlicher Schulen angebrachten Kruzifixes. Dieses Urteil wird im Folgenden vorgestellt und mit der Judikatur des BVerfG verglichen. Zudem lassen sich Schlussfolgerungen bezüglich des Selbstverständnisses des EGMR und damit der Fortentwicklung seiner Rechtsprechung ziehen.