Marc-Philippe Weller, Pauline Grotz
Staatsnotstand bei Staatsanleihen Zugleich Besprechung von BGH, Urteil v. 24. 2. 2015 - XI ZR 193/14
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- 10.1628/002268815X14418145181460
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Der BGH verneint in seinem neuen »Argentinien-Urteil« (JZ 2015, 1002, in diesem Heft) die Frage, ob ein Staat seinen privaten Anleihegläubigern die Einrede des Staatsnotstands entgegenhalten und so die Rückzahlung von Staatsanleihen verweigern kann. Dem ist zu widersprechen. Ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht des Schuldnerstaates wegen Zahlungsnotstands ergibt sich zwar nicht über Art. 25 GG aus dem Völkergewohnheitsrecht, sehr wohl aber aus der kombinierten Anwendung von Internationalem Privatrecht und deutschem Sachrecht auf Grundlage einer Pflichtenkollision analog § 275 Abs. 3 BGB.