Roland Derksen
Steuerung ökologisch nachhaltiger Investitionen durch Taxonomie
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- 10.1628/jz-2022-0240
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Auf Grundlage der im Juli 2020 in Kraft getretenen Taxonomie-Verordnung (VO [EU] 2020/852) wird für die Europäische Union einheitlich und verbindlich entschieden, unter welchen Voraussetzungen Investitionen im Rahmen von Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Der Beitrag skizziert die Grundzüge der Taxonomie, die hieran sich anschließenden Transparenzpflichten für Finanzmarktteilnehmer und Nichtfinanzunternehmen und folgt den ersten auszumachenden Ansätzen, nach dem Leitbild der Taxonomie eine Neuausrichtung der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank und der Kreditvergabepraxis durch die europäische Bankenaufsicht vorzunehmen.