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Strafrecht

Section: Rulings
Volume 67 (2012) / Issue 15, pp. 805-806 (2)
Published 09.07.2018
DOI 10.1628/002268812802459553
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  • 10.1628/002268812802459553
Summary
Das LG Köln hat einen Arzt, der mit Einwilligung der Eltern die Beschneidung eines vierjährigen Jungen durchgeführt hat, nicht wegen Körperverletzung verurteilt, weil er sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden habe. Barbara Rox (JZ 2012, 806) kritisiert, dass die Strafkammer das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG nicht ausreichend gewichtet hat.