Strafrecht
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- 10.1628/002268814X13933214128688
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Die Entscheidung des BGH dreht sich um das durch eine sogenannte Blankettstrafnorm geregelte Verbot des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken. Georg Freund (JZ 2014, 362) hält – unabhängig vom Problem der (inzwischen dynamisch ausgestalteten) Verweisung – die geltende strafrechtliche Regelung mangels tauglichen Legitimationskonzepts für nicht tragfähig.