Strafrecht
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- 10.1628/002268814X14095840292780
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Neben der Auslegung des § 299 StGB dreht sich die Entscheidung des BGH in einem zweiten Schwerpunkt um die Begründung des Vermögensschadens im Fall der Untreue zu Lasten einer Kommanditgesellschaft. Karsten Schmidt (JZ 2014, 878, in diesem Heft) nimmt die Ausführungen des 1. Strafsenats zum Anlass, Diskrepanzen zwischen gesellschafts- und strafrechtlicher Betrachtung aufzuzeigen und fordert, Letztere auf eine neue Grundlage zu stellen.